Montag, 12. September 2011

Schlimmer als Westerwelle: Mieterhöhungswelle in Tübingen

Kreisecke im Schwäbischen Tagblatt vom 13. September 2011:

Die Kreisbau-Gesellschaft feierte in diesem Jahr in 75. Jubiläum und sie bekam ebenso wie die GWG, die GSW und die Postbaugesellschaft in diesem Jahr ein besonderes Geschenk von der Stadt Tübingen: Den Mietspiegel. Den hatte die Kreisbau auch lange genug gefordert. In der Gemeinderatsvorlage 66/2009 wird ein Protokoll der Besprechung der „Arbeitsgemeinschaft Tübinger Wohnungsbauunternehmen“ vom 10. 02. 2006 zitiert. Die ATW begrüße die Absicht, einen Mietspiegel zu erstellen mit der wesentlichen Begründung: „Bei den Wohnungsbaugesellschaften ist ein formelles Mieterhöhungsbegehren erforderlich. ... Dann ist ein Sachverständigengutachten erforderlich. Bei 300 bis 400 Mieterhöhungen pro Jahr eine erhebliche finanzielle Aufwendung. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaft und Mietern würde ein Mietspiegel einen erheblichen Befriedungsaspekt darstellen.“

Zu letzterem berichten Fachanwälte das Gegenteil. Der Hauptpunkt aber war: Die Wohnungsbaugesellschaften wollten einen Mietspiegel, um problemloser die Mieten erhöhen zu können. Letzte Woche erzählte mir ein Mieter der Postbau, er habe mit der Begründung „Mietspiegel“ eine 20-prozentige Mieterhöhung (300 statt 250 €) erhalten. 20 Prozent ist genau die Obergrenze, um die innerhalb von 3 Jahren erhöht werden kann. Wie Hohn klingt da die Stellungnahme von Oberbürgermeister Palmer, den das Schwäbische Tagblatt am 12. 07. 2011 zitierte: „Palmer jedoch ist sich sicher, dass kaum ein Vermieter die Miete nun erhöhen werde“. Wir hoffen, aber es ist kaum zu glauben, dass sich wenigstens die städtische GWG und die kreiseigene Kreisbau daran halten, den Mietspiegel nicht für eine Mieterhöhungswelle heranzuziehen. Auf der nächsten Aufsichtsratssitzung der GWG steht das Thema Mietspiegel auf der Tagesordnung.

Vermutlich läuft es so ab. Die Mietpreise der Wohnungsbaugesellschaften, die noch unter dem Mietspiegel liegen, werden auf das Niveau des Mietspiegels angehoben. In zwei Jahren, wenn eine Fortschreibung des Mietspiegels anfällt, erhöht sich das Niveau des Mietspiegels automatisch, da nur die neu vermieteten Wohnungen und die Mietpreiserhöhungen einfließen. Fachleute sprechen deshalb nicht von einem Mietspiegel, sondern von einem Mieterhöhungsspiegel. Wir können allen Mietern, die jetzt mit Mieterhöhungen nach dem neuen Mietspiegel konfrontiert werden, nur eines empfehlen. Bedanken Sie sich bei dem Oberbürgermeister und bei den Fraktionen der Grünen und der SPD. Und vergessen Sie auch nicht, der Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Kreistag eine Dankeskarte zu schicken: Für das monströs-teure Haus- und Garten-Überwachungssystem „gesplittete Abwassergebühr“.

Anton Brenner, Kreisrat der Linken

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Zuletzt aktualisiert: 11. Nov, 09:11

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